AGB

 
 

Allgemeine GeschÄftsbedingungen – Kallithea Villas

 

Vorwort
 
Die Häuser der Anlage sind in einem für Griechenland außergewöhnlich hohen Standard mit viel Liebe zum Detail erbaut und ausgestattet worden in einem Ort, der durch seine Ursprünglichkeit und Ruhe besticht. Das Vermietungsangebot richtet sich an Menschen, die diese Qualitäten zu schätzen wissen und gut mit den Häusern und dem Inventar umgehen und sich respektvoll gegenüber dem Ort und seinen Bewohnern verhalten.

 

1. Geltungsbereich


Die Kallithea Villas gehören zur Pelion Residence AG (griechisch A.E.). Zwischen dem Beherbergungsbetrieb Pelion Residence A.E. mit den Vorständen Alexis Angelis und Carsten Meyer, (im folgenden Beherbergungsbetrieb genannt) und dem Vertragspartner (im folgenden Gast genannt) besteht Einigkeit darüber, dass für alle Verträge und sonstigen Leistungen ausschließlich diese Vereinbarungen gelten.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsabschluss
 

  • Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Alle Vereinbarungen zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb bedürfen der Schriftform. 

  • Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb kommt unter der Bedingung zustande, dass der Gast eine Anzahlung zum bekanntgegebenen Termin leistet. Die Höhe der Anzahlung wird dem Gast mit dem Angebot mitgeteilt. Die Anzahlung ist nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung fällig. Die Kosten für die Geldtransaktion trägt der Gast.

  • Der Gast trägt seine Daten (Geburtsdatum, Ausweisnummer, Adresse, etc.) in das Datenregistrierungsprogramm des Vermieters ein. Der Gast ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich.

3. Leistungen 

Für den Umfang der vom Beherbergungsbetrieb vertraglich geschuldeten Leistungen ist allein die Buchungsbestätigung maßgeblich, aus der unter anderem die maximale Personenanzahl je Wohneinheit hervorgeht.

4. Zahlungsmodalitäten

Eine Anzahlung von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mietbestätigung zu leisten. Der Restbetrag ist 45 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Alle Preise verstehen sich inklusive der Kosten für Strom und Heizung sowie der Endreinigung. Zahlungen mit Kreditkarte sind nicht möglich.

5. Kündigung

  • Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Gast bis spätestens 60 Tage vor Mietbeginn sind Rücktrittsgebühren in Höhe der Anzahlung zu entrichten. Beim Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Mietbetrag zu 100% zu entrichten, es sei denn, es ergibt sich eventuell eine Neuvermietung in diesem Zeitraum. Dann wird die entrichtete Bruttomiete abzüglich 300 Euro Stornogebühr zurückgezahlt. Erfolgt keine Neuvermietung des Hauses, ist eine Rückzahlung der Miete ausgeschlossen. Der eventuelle Abschluss einer Reiserücktrittskosten- Versicherung obliegt allein dem Mieter.

  • Rücktritt durch den Beherbergungsbetrieb: wird die Anzahlung durch den Gast nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Außerdem ist er aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

    • höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. In diesem Falle wird die geleistete Anzahlung erstattet;

    • Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. der Person; des Zwecks des Aufenthalts) gebucht werden.

Bei Nichtanreise zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Beherbergungsbetrieb erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung.

  • Corona-Klausel

    Sollte Griechenland vom jeweiligen Anreisestaat zum Risikogebiet erklärt werden oder Griechenland selbst ein Einreiseverbot verhängen und dadurch der Aufenthalt in der Anlage nicht stattfinden, entfallen die vorgenannten Kündigungs- bzw. Nichtanreiseregelungen. In diesem Fall werden keine Rücktritts- bzw. Stornogebühren fällig bzw. der gezahlte Mietbetrag/Kaution zurückerstattet.

6. Zimmerbereitstellung

  • Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in gereinigtem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Wohnungen bis 10:00 Uhr zu verlassen.

  • Während der Mietzeit ist die Wohnung vom Mieter sauber zu halten Das Haus ist in aufgeräumtem Zustand besenrein zu verlassen, der Müll ist zu entsorgen und der Kühlschrank ist leer zu hinterlassen. Bei Nichtbeachtung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Entsorgung in Rechnung zu stellen.

  • Eine Endreinigung wird durch den Vermieter veranlasst und ist im Mietpreis enthalten. Die Reinigung von Küchengeräten und von benutztem Geschirr ist vom Mieter durchzuführen und nicht in der Endreinigung enthalten.

  • Der Gast ist verpflichtet, sämtliche von ihm mitgebrachten Gegenstände aus der Wohnung mitzunehmen.

  • Der Gast bekommt bei der Anreise zwei Schlüsselsets je Wohneinheit übergeben. Bei Verlust von Schlüsseln werden Euro 50,- in Rechnung gestellt.

  • Der Gast verpflichtet sich, mit den Schlüsseln der Wohnungen sorgsam umzugehen.

7. Schäden

Der Beherbergungsbetrieb stellt dem Gast die Wohnung in gutem, funktionsfähigem Zustand zur Verfügung. Entstehen durch den Gast Schäden am Gebäude, Gebäudeteilen, an Möbeln, Gerätschaften oder sonstigem Inventar, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Schäden zu verrechnen. 

8. Beanstandungen

Sollte der Gast wider Erwarten in Verbindung mit dem Mietobjekt Beanstandungen haben, sind diese dem Beherbergungsbetrieb innerhalb von 48 Stunden nach Bezug des Hauses schriftlich anzuzeigen. Andernfalls übernimmt der Mieter für eventuelle Fehler und Mängel die Haftung.

 

9. Haustiere/Insekten

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung des Beherbergungsbetriebs. Für das Vorkommen von Insekten in oder um das Haus herum kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

10. Internetzugang

  • Die Häuser der Anlage verfügen jeweils über Internetverbindungen per eigenem wlan. Aus technischen Gründen kann keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit garantiert werden, da diese u.a. von der Anzahl der Nutzer des jeweiligen hotspots abhängig ist.

  • Die drahtlose Verbindung zwischen dem hotspot und dem Endgerät des Kunden erfolgt unverschlüsselt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen sich Zugriff auf die übertragenden Daten verschaffen. Der Kunde ist selbst für eine Verschlüsselung (z.B. https, VPN) der Daten zuständig.

  • Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung des hotspots entstehen können. Der Gast ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung, etc. verantwortlich.

  • Eine missbräuchliche Nutzung des hotspots ist untersagt, insbesondere
    – die Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten
    – die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken
    – der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze
    – der unaufgeforderte Nachrichtenversand (Spamming)
    – Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des hotspot-Servers, des hotspot-Netzes oder anderer Netze führen oder führen können. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Gast gegenüber dem Betreiber auf Schadenersatz.

Für den Inhalt der abgerufenen Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Eine inhaltliche Überprüfung durch den Betreiber des hotspots erfolgt nicht. 


11. Haftungsausschluss

Die Kallithea Villas sind am Berghang und in der Natur gebaut. Durch die steile Hanglage ist besondere Vorsicht beim Begehen der Treppen bzw. an den Stützmauern und während des Aufenthaltes in der Anlage geboten. Die Benutzung der Treppenanlagen sowie aller Einrichtungen auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist nicht ausgeschlossen, dass trotz der baulichen Vorkehrungen die Gefahr eines Absturzes bzw. Unfalles gegeben sein kann.

Weiterhin sind in der Anlage 5 Schwimmpools installiert, deren Wassertiefe an den tiefsten Stellen bis zu 2 Meter misst. Insbesondere Kinder und Nichtschwimmer müssen diese Bereiche mit besonderer Vorsicht begehen, da seitens des Beherbergungsbetriebes kein Aufsichtspersonal gestellt wird und auch keine sonstigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden, um der Gefahr des Ertrinkens entgegenzuwirken. Insbesondere ist es untersagt, die Stützmauern und die Poolüberlaufrinnen zu besteigen oder von höherliegenden Mauern in die Pools zu springen.

Für die vorgenannten Fälle schließt der Beherbergungsbetrieb die Haftung explizit aus. Eltern von minderjährigen Kindern haften für die Sicherheit Ihre Kinder.


12. Datenschutzerklärung

Der Betreiber verwendet die von dem Kunden mitgeteilten Daten (Name, Geschlecht, Adresse, e-mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, IP-Adresse) ausschließlich zum entsprechenden Zweck und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen; eine weitergehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Gastes. Der Nutzung seiner Daten kann der Gast jederzeit widersprechen.

Der Gast stimmt ausdrücklich zu, dass der Betreiber die im vorangehenden Absatz bezeichneten personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Registrierung bei der Gemeinde und zur Kommunikation mit dem Kunden (insbesondere Übersendung von newslettern) und zur Analyse des Nutzungsverhaltens verarbeitet. Der Gast kann seine datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Betreiber widerrufen.

13. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Beherbergungsbetriebes. Es gilt das griechische Recht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.